Was ist die 42 BImSchV?

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Was ist die 42 BImSchV?

15 Januar 2018
 Kategorien:
Bau & Bauunternehmer, Blog


Bei 42 BImSchV handelt es sich um die gesetzliche Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, die für mehr als 100000 Verdunstungsanlagen und Nassabscheider gilt. Sie trat am 19.08. 2017 in Kraft und ist für alle Kühlturmbetreiber Deutschlands verbindlich.  

Was genau schreibt die 42 BImSchV vor?  

Alle Betreiber von Kühltürmen müssen solche Anlagen bis zum 19.08. 2018 unter Angabe des genauen Standortes jeder einzelnen Anlage melden. Außerdem muss der Betreiber jeder einzelnen Anlage namentlich bekannt gemacht werden. Alle nach dem Inkrafttreten dieser Verordnung errichteten Kühlanlagen müssen so gebaut werden, dass die Gefahr der Verunreinigung des Nutzwassers durch Mikroorganismen minimiert wird. Alle drei Monate muss der Betreiber des Kühlturmes ein zugelassenes Labor Legionellen-Beprobungen durchführen lassen und darauf beschränken sich die Verpflichtungen der Betreiber noch nicht.  

So muss jeder Betreiber eines Kühlturmes noch vor der Inbetriebnahme dessen maximale Keimbelastungsgrenzen festlegen und Pläne der Gegenmaßnahmen für den Fall der Überschreitung dieser erstellen lassen. Dabei muss es sich bei den Urhebern solcher Pläne und Beurteilungen um fachkundiges Personal handeln. Ebenfalls durch fachkundiges Personal erstellt werden müssen Referenzwerte für Keimbelastung. Darüber hinaus ist jeder Betreiber verpflichtet ein Betriebsbuch zu führen. Die Führung kann sowohl in elektronischer als auch in papierener Form geführt werden, denn ausschlaggebend ist die Regelmäßigkeit und Wahrheitstreue der Eintragungen. Unerlässlich ist auch die Erstellung von Betriebsanweisungen, die der Biostoffverordnung voll und ganz entspricht. Damit das Personal all die Anweisungen kennt, muss es regelmäßig geschult werden. Dabei müssen an den Schulungen auch die Mitarbeiter von Partnerfirmen teilnehmen, selbst wenn sie für den unmittelbaren Betreiber des Kühlturmes nicht arbeiten. Über solche Schulungen müssen ebenfalls Nachweise erstellt werden, damit das Ganze überprüfbar bleibt.  

Was sollte man über den Inhalt dieser Verordnung des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit noch wissen?

Sie verlangt von allen Betreibern von Kühltürmen, dass sie in regelmäßigen Abständen Laboruntersuchungen des Wassers durchführen lassen und die Ergebnisse festhalten. Fernerhin sind Kühlturmbetreiber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung für jeden Kühlturm zu erstellen. Diese hat aus zwei Teilen zu bestehen: Während der erste Teil aus einer Analyse der Gefährdung bestehen muss, ist der zweite Teil als eine Bewertung der Gefährdung zu verfassen und komplettiert wird der Katalog der Anforderungen durch die Verpflichtung, die gesamte Anlage alle 5 Jahre überprüfen zu lassen. Dabei dürfen Kühlturmbetreiber selbst entscheiden, wer diese Überprüfungen durchführt. Entscheidend ist jedoch, dass es sich hierbei um akkreditierte Inspektionsstellen oder Sachverständige handelt, die für die jeweilige Region zugelassen sind. Und nur wer all die Anforderungen der neuen Verordnung ohne Ausnahmen erfüllt, darf Kühltürme in Zukunft überhaupt betreiben.