Malerarbeiten in den eigenen vier Wänden korrekt durchführen

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Malerarbeiten in den eigenen vier Wänden korrekt durchführen

27 September 2019
 Kategorien:
Reparatur & Restauration, Blog


Malerarbeiten in der eigenen Wohnung können auf eigenen Wunsch oder bedingt durch eine Klausel im Mietvertrag erfolgen. Wer in der eigenen Wohnung Wände streichen oder gar tapezieren möchte, sollte bezüglich der Organisation und der rechtlichen Situation ein paar wesentliche Aspekte berücksichtigen.Die Wohnung darf man zunächst so streichen, wie man möchteGanz egal, ob blau, pink, grün oder violett mit gelben Punkten, jeder darf so streichen, wie er es gerne mag. Grundsätzlich können Mieter die Wohnung immer so einrichten, wie sie möchten, allerdings gibt es auch einige Einschränkungen. Eine Wohnung darf nicht zweckentfremdet werden. Eine Zweckentfremdung kann unter Umständen jedoch dann vorliegen, wenn die Wände in unangenehmer Weise gestrichen werden. Sind alle Wände zum Beispiel schwarz gestrichen lässt dies eher an eine Art Grotte erinnern und nicht an eine Mietwohnung. Doch wo liegt eigentlich das Problem? Schwarze Wände können ggf. nicht vollständig wieder in ihren ursprünglichen Zustand zurückgeführt werden. Egal welche Farbe man aufträgt, es wird vermutlich immer sehr deutlich die schwarze Farbe durchschimmern. Auch bei eventuellen Wohnungsbesichtigungen kann die schwarze Farbe extrem abschreckend wirken. Werden in den eigenen vier Wänden Malerarbeiten, wie zum Beispiel vom Maler und Gerüstbau Rolf Jungenblut GmbH, durchgeführt, sollte man also stets mit Bedacht vorgehen und sich überlegen, ob die Wohnung am Ende auch wieder vernünftig übergeben werden kann.Bei Wohnungsübergabe müssen die Wände optisch neutral wirkenWie bereits erwähnt dürfen Mieter in ihrer Wohnung die Wände sehr gern bunt gestalten. Allerdings darf die Wohnung in diesem Zustand so nicht zurückgegeben werden. Der Vermieter muss rote oder blaue Wände auf gar keinen Fall akzeptieren. Die Wände müssen zur Wohnungsübergabe neutral wirken. Doch was meint genau neutral? Oftmals wird fälschlicherweise behauptet neutrale Wände währen einfach nur weiß. Doch neutral heißt übersetzt eher hell, freundlich und angemessen. Neben einem weißen Farbton, kann ein helles Gelb, oder zartes hellbraun durchaus in diese Kategorie fallen. Um eventuellen Ärger und Streit zu vermeiden, empfiehlt es sich im Zweifelsfall jedoch die Wände einfach weiß zu streichen.Malerarbeiten korrekt und sauber durchführenSchreibt der Mietvertrag ein Streichen der Wände vor oder müssen diese aufgrund einer kräftigen Farbgebung überstrichen werden, darf seitens des Vermieters keine Glanzleistung erwartet werden. Allerdings gibt es auch hier Grenzen. Die Arbeiten müssen sorgfältig und sauber durchgeführt werden. Große Flecken an der Wand und Farbspritzer auf dem Parkett oder Laminat müssen nicht akzeptiert werden. Wer sich Arbeit, Zeit und Mühen ersparen möchte, kann für derartige Aufgaben auch eine kompetente Fachfirma beauftragen. Dies hat natürlich einen gewissen Preis, jedoch kann es sich im Einzelfall enorm lohnen. Ein einfacher, weißer Farbanstrich ist für solche Firmen kein Hexenwerk und daher wirklich sehr schnell erledigt.