Ein Wasserschaden muss nicht in einer Katastrophe enden

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Ein Wasserschaden muss nicht in einer Katastrophe enden

14 September 2020
 Kategorien:
Bau & Bauunternehmer, Blog


Wasserschäden sind besonders in der eigenen Wohnung ein echtes Ärgernis. Viel hängt jedoch von der Menge des ausgetretenen Wassers ab. Tropft das Wasser von der Decke und reagiert man zudem schnell und umsichtig, lässt sich eine größere Katastrophe in aller Regel noch verhindern.

Schäden durch austretendes Wasser

Viele Wasserschäden entstehen vor allem durch eine ausgelaufene Waschmaschine oder einen ausgelaufenen Geschirrspüler. Das Wasser verteilt sich dann vor allem im Bereich von Bad und Küche. Dies ist natürlich sehr ärgerlich. Allerdings kann hier mitunter eine Beschädigung von Möbeln und technischen Geräten in Wohn- und Schlafräumen ausgeschlossen werden. Jedoch muss schnell reagiert werden und die damit verbundene Ursache ausgeschaltet werden. Fließt das Wasser aus einem Anschluss in andere Wohnungen, muss dieser so schnell wie möglich abgedreht werden.

Wasserschaden durch einen Rohrbruch

Mitunter ist nicht ein bestimmter Mieter für das austretende Wasser verantwortlich, sondern ein geplatztes Rohr. Hier liegt die Verantwortung dann im Bereich der zuständigen Hausverwaltung, welche die notwendigen Schritte einleiten muss. Häufig geht es dabei um die Erstattung beschädigter Möbel oder um die Schadenersatzleistung in Bezug auf technische Geräte. Diese Kosten werden jedoch zumeist nicht durch die Hausverwaltung selbst übernommen. Hier kommt oft die zuständige Versicherung ins Spiel. Eine entsprechende Versicherung ist gerade in größeren Wohnhäusern für die Verwaltungen unabdingbar, da sonst enorme Kosten entstehen können.

Mieter können haftbar gemacht werden

Wer als Mieter einen Wasserschaden verursacht, kann unter Umständen Probleme bekommen. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn der betreffende Mieter über keine private Haftpflichtversicherung verfügt, welche für die Kosten aufkommt. Auch ein nachträglicher Abschluss ist in aller Regel nicht möglich. Trotz bestehender Versicherung können jedoch auch Probleme auftreten, wenn sich der jeweilige Mieter grob fahrlässig verhalten hat. Dies ist vor allem dann der Fall, wenn ein Waschgang in Abwesenheit durchgeführt wird. Läuft die Waschmaschine in Abwesenheit des Mieters aus, ist dies für viele Versicherungen ein Grund auf die Zahlung zu verzichten.

Mit Vorsicht die Katastrophe abwenden

Wer seine Wäsche stets unter Aufsicht wäscht und auch den Geschirrspüler nicht während eines Ausflugs oder während eines Einkaufs laufen lässt, muss sich eigentlich keine großen Gedanken machen. Ist eine entsprechende Versicherung vorhanden, wird diese im Ernstfall auch alle entstandenen Kosten übernehmen.

Immer das direkte Gespräch suchen

Ist man nicht versichert oder hat man mehr oder minder fahrlässig gehandelt, sollte man zunächst um Kulanz bitten. Mitunter ist der Schaden gar nicht so groß, dass dieser nicht aus eigener Tasche bezahlt werden kann. Auch eine Ratenzahlung kann eine sinnvolle Alternative sein. Auf jeden Fall sollte man sich nicht vor der Verantwortung drücken und stets gesprächsbereit bleiben.